Allgemeine Geschäftsbedingungen und interne Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen und Verwaltungsverfahren
Dieses Dokument gilt für Mieter und Bewohner der Chalets und/oder des Mehrzweckraums des Village du Falgouët, gelegen an der 11 avenue du Casino in Andernos-les-Bains, im Eigentum von PEP 33 (Departementsverband der Schüler der öffentlichen Bildung der Gironde mit Verwaltungssitz in der 70 rue du Château d'Eau 33000 BORDEAUX) und verwaltet vom Centre de Mer et d'EDD, 130 avenue de Bordeaux in Andernos-les-Bains.
Die Zahlung einer Anzahlung oder des vollen Betrags der Aufenthaltskosten setzt die Akzeptanz dieser Bedingungen voraus.
Mitgliedschaft in PEP 33
Die Mitgliedschaft bei PEP 33 ist Pflicht, um die Leistungen des Verbandes in Anspruch nehmen zu können.
Es ermöglicht Ihnen, sich an den Solidaritätsaktionen des Vereins zu beteiligen.
Pro gemietetem Chalet ist ein Mitglied erforderlich (Mitgliedschaftsdetails: https://www.lespep33.org/adherez.html).
Abrechnung und Zahlung
- ZAHLUNG NUR IN EINER EINZIGEN ZAHLUNG.
Der Gesamtbetrag der Dienstleistung ist zum Zeitpunkt Ihrer Buchung zu entrichten.
- IN MEHREREN TEILEN:
Bei Buchung ist eine Anzahlung von 30 % erforderlich. Der Restbetrag ist spätestens einen Monat vor Anreise zu entrichten.
Preise und Kurtaxe
Die Preise für die Dienstleistungen gelten für das laufende Jahr. Sie sind in Euro inklusive Mehrwertsteuer angegeben.
Die Kurtaxe wird anhand der Anzahl der anwesenden Personen berechnet und erscheint auf der Rechnung (gemäß den Bestimmungen der Gemeinde Andernos-les-Bains).
Kaution
Bei der Buchung ist eine Kaution in Höhe von 400 € pro Chalet bzw. Mehrzweckraum zu hinterlegen, die eventuelle Schäden am Mietobjekt abdeckt.
Zusätzlich wird bei der Buchung eine Kaution in Höhe von 80 € pro Chalet bzw. Mehrzweckraum für die Endreinigung fällig, falls das Mietobjekt nicht sauber hinterlassen wird.
Kautionen werden nicht eingelöst. Schecks werden nach Ablauf der Mietzeit vernichtet, sofern die Bedingungen erfüllt wurden.
Stornierungsbedingungen und erstattungsfähige Beträge
Jede Stornierung muss dem Eigentümer per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden.
1. Stornierung vor Anreise: Die Anzahlung verbleibt beim Eigentümer. a) Bei einer Stornierung weniger als 30 Tage vor dem geplanten Anreisedatum wird der Restbetrag fällig. b) Bei einer Stornierung mehr als 30 Tage vor dem geplanten Anreisedatum werden 50 % des Restbetrags fällig.
2. Bei einer Unterbrechung oder Verkürzung des Aufenthalts oder bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Mieter, aus welchem Grund auch immer, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
3. Im Falle einer Stornierung durch uns werden alle erhaltenen Beträge zurückerstattet (ausgenommen Mitgliedsbeiträge).
Reinigung
Reinigung und Aufräumen können von PEP 33 organisiert werden. Dieser Zusatzservice kostet 80 € und muss bei der Buchung angefragt werden. Auch bei Buchung eines Reinigungspakets muss ein Mindestreinigungsstandard eingehalten werden (siehe Aushänge in den Chalets).
Heizsystem
Die Chalets sind mit einer ferngesteuerten Heizungsanlage ausgestattet. Die Einstellungen sind für eine optimale und sachgemäße Nutzung angepasst. Jeglicher Missbrauch kann zusätzlich zum Mietpreis in Rechnung gestellt werden.
Ankunfts- und Abflugzeiten
-Wochenendmiete: von Freitag 16 Uhr bis Sonntag 17 Uhr
-Miete unter der Woche: Montag 16:00 Uhr bis Freitag 10:00 Uhr
-Wochenmiete: von Samstag 16 Uhr bis zum darauffolgenden Samstag 10 Uhr.
Bitte beachten Sie die Ankunfts- und Abfahrtszeiten.
Gesundheit und Sicherheit
Mieter und Bewohner verpflichten sich, die von PEP 33 aufgestellten Sicherheitsvorschriften zu beachten und durchzusetzen; sowohl in Gemeinschafts- als auch in Außenbereichen, die Hygiene-, Sicherheits-, Umwelt-, Gesetzes- oder Verordnungsvorschriften sowie die von PEP 33 herausgegebenen entsprechenden Anweisungen.
Aus hygienischen Gründen sollten Matratzen nicht ohne Laken verwendet werden.
Rauchen und Dampfen sind sowohl in geschlossenen Gemeinschaftsräumen als auch in Innenräumen strengstens verboten.
Das Mitbringen von Tieren ist auf dem Gelände strengstens verboten.
Verpflichtungen
WLAN-Charta: Das WLAN-Netzwerk von Falgouët ermöglicht das Surfen im Internet. Es ermöglicht auch das Versenden von E-Mails über E-Mail-Software. Jeder Nutzer ist für seine Nutzung dieser Verbindung rechtlich verantwortlich. Die Nutzer verpflichten sich, die Regeln der Computerethik zu beachten und insbesondere ihren Zugangscode ausschließlich für private Zwecke zu verwenden sowie die ihnen zur Verfügung gestellten Ressourcen in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Vorschriften zu nutzen.
- Besuchen Sie keine Websites, die rassistisch oder pädophil sind oder zu Hass und Gewalt aufrufen.
- keine Verbrechen und Piraterieakte zu begehen, die die Rechte anderer und die Sicherheit von Personen beeinträchtigen.
- absichtlich keine Handlungen vorzunehmen, die dazu führen könnten, dass die eigene wahre Identität verschleiert, das Passwort eines anderen Benutzers angeeignet, Daten verändert oder modifiziert oder auf Informationen zugegriffen wird, die anderen Netzwerkbenutzern gehören, der normale Betrieb des Netzwerks oder eines der mit dem Netzwerk verbundenen Systeme unterbrochen oder gestört wird, Informationen auf einem der Systeme verändert oder zerstört werden oder eine Verbindung zu einer Website ohne Genehmigung hergestellt oder versucht wird, eine Verbindung herzustellen.
Mieter und Bewohner verpflichten sich, die ihnen anvertrauten Räumlichkeiten und Möbel während ihres Aufenthalts pfleglich zu behandeln. Sie werden außerdem gebeten, Geschirr aus verschiedenen Chalets und dem Mehrzweckraum nicht zu vermischen.
Der Mieter ist für den ihm anvertrauten Schlüsselsatz verantwortlich. Im Verlustfall wird eine Gebühr von 30 € erhoben.
Der Mieter ist für das Verhalten der von ihm empfangenen Besucher verantwortlich.
Es ist strengstens verboten, illegale Produkte einzuführen oder damit zu handeln oder Handlungen zu begehen, die gesetzlich strafbar sind.
Mieter und Bewohner sind verpflichtet, die Verhaltensregeln sowohl in ihrem Verhalten als auch in ihrer Sprache gegenüber anderen Mietern und Nachbarn zu beachten.
Jegliche Musikproduktion (drinnen und draußen) ist strengstens verboten.
Die persönliche Zurschaustellung ist nicht gestattet.
Im Falle eines Unfalls sollten die zuständigen Rettungsdienste und der Verein PEP 33 benachrichtigt werden; deren Kontaktdaten sind auf dem Gelände ausgehängt.
Während ihres Aufenthalts sind die Mieter und Bewohner für die regelmäßige Instandhaltung des/der Chalets bzw. des/der Mehrzweckraums verantwortlich.
Der Grill steht allen Mietern des Dorfes zur Verfügung. Jeder Einzelne ist selbst dafür verantwortlich, dass er ordnungsgemäß funktioniert und nach Gebrauch gereinigt wird.
Motorisierte Fahrzeuge (Autos, Zweiräder usw.) müssen auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden.
Sanktionen
PEP 33 behält sich das Recht vor, im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der internen Geschäftsordnung den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Verfahren zur Sicherung von Immobilien, DSGVO
Im Rahmen ihres Qualitäts- und DSGVO-Ansatzes (Datenschutz-Grundverordnung) setzt PEP 33 ein Verfahren zur Sicherung des Eigentums der Mieter um und stellt sicher, dass alle Voraussetzungen für den Datenschutz erfüllt sind.
Die erhobenen Daten werden ausschließlich von PEP 33 verwendet. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat der Mieter das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten. Bitte senden Sie hierzu eine Anfrage an: contact@lespep33.org.

